Rechtsprechung
RG, 06.03.1902 - Rep. VI. 428/01 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tierschade; B.G.B. § 833
Papierfundstellen
- RGZ 50, 244
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.07.1977 - VI ZR 234/75
Erwerb eines Pferdes als Kapitalanlage - Schadensersatz wegen eines Reitunfalls - …
Aus diesen Erwägungen hat die Rechtsprechung auch nicht gezögert, dem Knecht und dem Kutscher (vgl. RGZ 50, 244 ff; 58, 410, 412; RG JW 1905, 143, 144) oder dem Stallmeister (vgl. RG Recht 1909 Nr. 45) den Schutz des § 833 BGB zu gewähren.Nach geltendem Recht erstreckt sich § 847 BGB eindeutig auch auf die Tierhalterhaftung des § 833 BGB (so schon RGZ 50, 244, 253).
Rechtsprechung
RG, 06.03.1902 - VI 428/02 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Steht der Schadensersatzanspruch aus § 833 B.G.B. dem Dienstboten, welcher durch ein dem Dienstherrn gehöriges Tier verletzt worden ist, gegen diesen als den Tierhalter zu? 2. Findet im Falle des § 833 auch der § 847 Abs. 1 B.G.B. Anwendung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 50, 244