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   RG, 06.03.1902 - Rep. VI. 428/01   

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RG, 06.03.1902 - Rep. VI. 428/01 (https://dejure.org/1902,240)
RG, Entscheidung vom 06.03.1902 - Rep. VI. 428/01 (https://dejure.org/1902,240)
RG, Entscheidung vom 06. März 1902 - Rep. VI. 428/01 (https://dejure.org/1902,240)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tierschade; B.G.B. § 833

Papierfundstellen

  • RGZ 50, 244
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 14.07.1977 - VI ZR 234/75

    Erwerb eines Pferdes als Kapitalanlage - Schadensersatz wegen eines Reitunfalls -

    Aus diesen Erwägungen hat die Rechtsprechung auch nicht gezögert, dem Knecht und dem Kutscher (vgl. RGZ 50, 244 ff; 58, 410, 412; RG JW 1905, 143, 144) oder dem Stallmeister (vgl. RG Recht 1909 Nr. 45) den Schutz des § 833 BGB zu gewähren.

    Nach geltendem Recht erstreckt sich § 847 BGB eindeutig auch auf die Tierhalterhaftung des § 833 BGB (so schon RGZ 50, 244, 253).

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Rechtsprechung
   RG, 06.03.1902 - VI 428/02   

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https://dejure.org/1902,500
RG, 06.03.1902 - VI 428/02 (https://dejure.org/1902,500)
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RG, Entscheidung vom 06. März 1902 - VI 428/02 (https://dejure.org/1902,500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Steht der Schadensersatzanspruch aus § 833 B.G.B. dem Dienstboten, welcher durch ein dem Dienstherrn gehöriges Tier verletzt worden ist, gegen diesen als den Tierhalter zu? 2. Findet im Falle des § 833 auch der § 847 Abs. 1 B.G.B. Anwendung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 50, 244
 
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